Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für unsere sämtlichen auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen, Vorschlägen und sonstigen Nebenleistungen sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer-und Zahlungsbedingungen maßgebend, soweit wir nicht schriftlich etwas anderes mit unserem Auftraggeber/Käufer vereinbart haben.
Entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers/Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals mit Eingang bei uns widersprechen. Wir sind nur dann zur Lieferung verpflichtet, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben.
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle darin enthaltenen Angaben zu Maßen, Materialien und technischer Ausführung sowie die Abbildungen selbst sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich.
Die Gültigkeit des abgeschlossenen Dienstleistungs-, Werbe- oder Kaufvertrages ist von der Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder andere Dritte nicht abhängig. Deren Beschaffung ist in jedem Fall Sache des Bestellers oder Bauherrn. Notwendige Änderungen, auf Grund behördlicher Vorschriften, entbinden nicht von der Abnahmepflicht

2. Preise
Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, stets ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Elektroinstallation geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungszuleitung innerhalb von Gebäuden, Erdkabelverlegung und evtl. erforderlicher Gerüststellung sowie etwa anfallender Mauer-, Stemm-, Verputz- und Dachdecker-arbeiten.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum (Zahlungsziel) fällig, d.h., am Tage danach kommt der Geldschuldner ohne unsere Mahnung in Verzug. Die Zahlungen haben zu den vereinbarten Bedingungen in bar und ohne Skontoabzug mit Ausschluss von Mängelrügen, Aufrechnung und Zurückhaltung zu erfolgen. Soweit ausnahmsweise Skonto gewährt wird, ist dafür Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen worden sind.
Bei Zahlungsüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Landeszentralbank plus 5% p.a. fällig. Anfallende Mahngebühren werden gesondert berechnet (5,00 Euro pro Mahnungsschreiben). Wenn der Auftraggeber gegen den Inhalt der Rechnung innerhalb von 6 Tagen nach deren Empfang keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt hat, gilt diese Rechnung in allen Teilen als anerkannt.

4. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen bzw. Montagetermine beginnen an dem Tage, an dem die in allen Punkten von uns angenommene Auftragbestätigung bei uns eingegangen ist. Unverschuldete Verzögerungen in der Leistung bzw. Lieferung berechtigen den Auftraggeber/Käufer weder zum Vertragsschaden noch zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlichen Waren bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer gegen den Auftraggeber/Käufer bestehenden Ansprüche, insbesondere bis zur Einlösung aller Schecks und Wechsel, vor. Wir sind bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers/Käufers berechtigt, die sofortige Herausgabe unserer bei ihm vorhandenen Waren zu verlangen, diese bestmöglichst zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und ursprünglichen Leistungs-/Kaufpreis als Schadensersatz zu fordern. Die Forderungen des Käufers aus einem Weiterverkauf unseres Auftraggebers an ihn bzw. aus sonstiger Verwertung werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung, und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter verkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Preises unserer Leistungen und Waren. Der Weiterverkäufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange für sich einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat unser Auftraggeber/Käufer als Weiterverkäufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Unser Auftraggeber/Käufer hat die ihm auf Abtretung für uns einbezogenen Beträge an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
Unser Auftraggeber/Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die abgetretene Forderung sofort mitzuteilen.

6. Gewährleistung
Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren, durch den Käufer zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, muss unverzüglich schriftliche Anzeige erstattet werden. Die Anzeige von Mängeln enthebt nicht von der Zahlungspflicht Vereinbarungen und die Mängelanerkennung durch uns bedürfen der Schriftform. Für alle von uns gelieferten Waren übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten, bei Leuchtwerbeanlagen unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 10 Stunden täglich, sofern die aufkommenden Schäden auf Fabrikations-, Material- oder Montagefehler zurückzuführen sind. Eine Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogene Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird oder die von uns gelieferten Erzeugnisse von dritter Seite nicht vorschriftsmäßig montiert oder beim Auftraggeber/Käufer ordnungswidrig betrieben worden sind. Ebenso entfällt die Gewährleistungspflicht bei Brand, Unwetterschäden, Wandalismus oder anderer Arten höherer Gewalt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen oder deren mittlere Betriebsdauer unter dem Gewährleistungszeitraum liegt (insbesondere gilt dies für elektrische und elektronische Schalter, Leuchtmittel oder bewegte Kontakte und Verschlüsse).

7. Urheberrechte

An allen Gestaltungsvorschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Schaltbildern, Projektbeschreibungen und technischen Dokumentationen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen keiner Dritten Person, insbesondere Konkurrenzfirmen, zugängig gemacht werden. Alle Unterlagen sind, insofern eine Auftragserteilung uns gegenüber nicht erfolgt oder die Auftragsannahme von uns abgelehnt ist, unverzüglich zurückzugeben.

8. Schlussbestimmungen

Durch Erteilung des Auftrages erklärt der Besteller sein Einverständnis mit den vorstehenden Bedingungen.

Folie, Grafik, Design,
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